Gerichte weisen Anträge der Großhändler zurück
Amtsgerichte in München und Dortmund haben Anträge von Zeitungs- und Zeitschriften-Großhändlern abgewiesen, die den Stopp von Verlags-Kündigungen erwirken wollten.

Das Landgericht München I hat den Antrag des langjährigen Großhändlers Jost gegen mehrere Verlage der Allianz „Fit for Future“ zurückgewiesen. Jost versuchte, die Kündigung bestehender Verträge per einstweiliger Verfügung zu stoppen, das Gericht gab dem Antrag jedoch nicht statt.
Zuvor hatten bereits die Großhändler PDG und Lütkemeyer vor dem Landgericht Dortmund eine Niederlage erlitten. Auch dort scheiterten Anträge auf einstweilige Verfügung gegen Kündigungen durch Gesellschaften von Bauer, Burda, FAZ, Funke und Gruner + Jahr.
Zu den beklagten Verlagen im Münchner Verfahren zählen unter anderem Bauer, Blue Ocean, BurdaVerlag Publishing, mehrere Gesellschaften der Funke-Gruppe, Gong, Klambt, der Spiegel-Verlag, Axel Springer und die Süddeutsche Zeitung.
Hintergrund ist ein seit Monaten andauernder Streit zwischen Verlagen und traditionellen Großhändlern über die Neuordnung des Pressevertriebs. Die Verlagsallianz „Fit for Future“ will Vertriebsstrukturen modernisieren und bestehende Vereinbarungen mit Großhändlern kündigen oder neu verhandeln.
Mehrere Großhändler sehen dadurch das bisherige System gefährdet und gehen juristisch gegen die Kündigungen vor. Laut Medienberichten hatte das Bundeskartellamt die Pläne im Februar mit Auflagen genehmigt.