CRD VI Artikel 21c: Banken müssen sich jetzt vorbereiten
Die EU-Richtlinie CRD VI, Artikel 21c, verändert die Geschäftstätigkeit von Bankengruppen aus Drittländern in Europa erheblich. Trotz vager Anleitungen zu wichtigen Details müssen sich Banken auf strengere Anforderungen an lokale Präsenz und Betrieb vorbereiten.

Die Eigenkapitalrichtlinie VI (CRD VI) der EU führt bedeutende Änderungen für Bankengruppen aus Drittländern ein, die im Europäischen Wirtschaftsraum tätig sind. Artikel 21c, der Anfang 2027 in Kraft tritt, schreibt vor, dass Kerngeschäftsbankdienstleistungen wie Kreditvergabe und Einlagenannahme nur noch über von der EU zugelassene Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften erbracht werden dürfen. Diese Änderung wirkt sich maßgeblich auf außereuropäische Banken aus, die bisher EU-Kunden aus der Ferne bedient haben.
Die neuen Vorschriften verlangen unter anderem eine Tochtergesellschaftsstruktur, wenn eine Bankengruppe aus einem Drittland zwei oder mehr EU-Tochtergesellschaften unterhält. Neue Anforderungen werden auch für die Transaktionsbuchhaltung und -aufsicht von Zweigniederlassungen aus Drittländern gelten. Institute müssen ihre Buchungsmodelle klären, um die Transparenz für die Aufsichtsbehörden über verschiedene Gerichtsbarkeiten hinweg zu gewährleisten. Zugelassene Zweigniederlassungen unterliegen einer strengeren Aufsicht in Bezug auf Kapital, Liquidität, Governance und Risikomanagement.
Es besteht Marktdruck, da detaillierte Leitlinien für die Umsetzung von Artikel 21c erst 2026 erwartet werden, was den Banken ein kurzes Zeitfenster für notwendige Anpassungen lässt. Institute müssen nachweisen, dass die Geschäftstätigkeit ihrer EU-Einheiten der Art, dem Risiko und dem Volumen ihrer EU-bezogenen Aktivitäten entspricht; reine "Briefkastenfirmen" werden nicht mehr ausreichen.
Der Zeitplan für die Umsetzung ist eng: Die Mitgliedstaaten müssen die CRD VI bis Anfang 2026 in nationales Recht umsetzen, die vollständige Anwendung beginnt Anfang 2027. Unternehmen müssen die Übergangszeit nutzen, um ihre Geschäftsmodelle neu zu gestalten, ihre operativen und buchhalterischen Strukturen zu überprüfen und ihre Kapital- und Liquiditätsrahmen neu zu kalibrieren.
Diese Änderungen betreffen insbesondere Banken aus den USA, Großbritannien und Asien mit bestehenden Niederlassungen in der EU. Selbst Institute mit Altanlagen müssen neu bewerten, ob ihre derzeitigen Buchungs-, Service- und rechtlichen Unternehmensstrukturen die neuen EU-Anforderungen erfüllen. Einige Banken könnten erwägen, das kommerzielle Bankgeschäft vom Broker-Dealer-Geschäft zu trennen.