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Crédit Agricole Assurances legt Notfallplan gemäß EU-Benchmark-Verordnung dar

Crédit Agricole Assurances hat einen Notfallplan gemäß der europäischen Benchmark-Verordnung veröffentlicht. Der Plan beschreibt Maßnahmen für den Fall wesentlicher Änderungen oder der Einstellung der Veröffentlichung von Referenzindizes.

3. Juni 2026
Crédit Agricole Assurances legt Notfallplan gemäß EU-Benchmark-Verordnung dar

Crédit Agricole Assurances, eine beaufsichtigte und im EWR Referenzindizes nutzende Einheit, hat einen Notfallplan gemäß der EU-Benchmark-Verordnung (BMR) veröffentlicht.

Der Plan beschreibt die schriftlichen Vorgehensweisen, die das Unternehmen anwenden würde, falls ein von ihm genutzter Referenzindex wesentliche Änderungen erfährt, die Veröffentlichung permanent oder temporär einstellt oder die Zulassung durch zuständige Behörden verliert.

Die Strategie beinhaltet die Überwachung solcher potenziellen Ereignisse durch Crédit Agricole Assurances zur schnellen Aktivierung der Pläne. Wesentliche Schritte umfassen die Erfassung von Engagements und Verträgen zur Ermittlung der Auswirkungen, die Bewertung finanzieller Risiken sowie Kommunikationsprotokolle zur Unterstützung von Kunden bei der Auswahl alternativer Indizes gemäß Vertragsbestimmungen.

Verschiedene Abteilungen von Crédit Agricole Assurances wurden benannt, um eine schnelle und effektive Umsetzung dieser Pläne zu gewährleisten. Das Unternehmen unterhält detaillierte schriftliche Notfallpläne intern. Diese Veröffentlichung bietet allgemeine Informationen zu regulatorischen Verpflichtungen und ist nicht als individuelle Beratung gedacht.

Originalquelle: ca-assurances.com