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Verbraucher

Radfahrer mit Hund haften für Schäden

Nach der deutschen Straßenverkehrsordnung sind Radfahrer, die ihren Hund mitnehmen, für vom Tier verursachte Schäden haftbar und können mit Bußgeldern rechnen.

25. September 2026
Radfahrer mit Hund haften für Schäden

In Deutschland ist es gemäß der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich erlaubt, Hunde beim Radfahren ohne Leine nebenherlaufen zu lassen. Die R+V Versicherung weist jedoch darauf hin, dass der Radfahrer jederzeit die Kontrolle über das Tier behalten muss und für dessen Verhalten haftet.

Gerät der Hund außer Kontrolle und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, kann dies zu Unfällen führen. Der Hundehalter ist dann für alle entstandenen Schäden verantwortlich. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die in vielen Bundesländern bereits Pflicht ist, übernimmt diese Kosten. Ohne eine solche Versicherung kann der Halter auf den Kosten sitzen bleiben.

Zusätzlich zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen kann die Polizei ein Verwarngeld erheben, das bei mindestens zehn Euro beginnt, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt. Die R+V Versicherung gibt praktische Tipps, wie das Radfahren mit Hund sicherer gestaltet werden kann, etwa durch spezielle Leinenhalterungen oder geeignete Transportmittel für kleinere Hunde.

Die Regelungen zur Versicherungspflicht für Hunde variieren je nach Bundesland. In einigen Ländern ist eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde vorgeschrieben, in anderen nur für als gefährlich eingestufte Hunde. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für Hundehalter, sich über die lokalen Bestimmungen zu informieren und entsprechend vorzusorgen.

Originalquelle: ruv.de