D-Wave Quantum: Sammelklage wegen irreführender Angaben eingereicht
Investoren haben eine Klage gegen D-Wave Quantum, Inc. eingereicht, da das Unternehmen seine Geschäftsaussichten falsch dargestellt haben soll. Frist für Hauptkläger ist der 15. Dezember 2026.

Gegen D-Wave Quantum, Inc. wurde vor einem US-Bundesgericht in Kalifornien eine Sammelklage wegen Wertpapierbetrugs eingereicht. Die Klage umfasst den Zeitraum vom 26. Februar bis zum 25. August 2026.
Den Klägern zufolge hat das Unternehmen die eigenen Geschäftsaussichten materiell überbewertet. Der Kursrückgang im August 2026 ereignete sich in einem Umfeld, das durch enttäuschende Quartalszahlen und den Rücktritt von Finanzvorstand John Markovich geprägt war.
Die Kanzlei Glancy Prongay Wolke & Rotter LLP vertritt die betroffenen Investoren. Interessenten, die als Hauptkläger (lead plaintiff) auftreten möchten, haben bis zum 15. Dezember 2026 Zeit, entsprechende Anträge beim zuständigen Gericht einzureichen.