📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Technologie

D-Wave Quantum sieht sich Sammelklage von Investoren gegenüber

Investoren, die zwischen Februar und August 2026 D-Wave Quantum-Wertpapiere erworben haben, können bis zum 15. Dezember die Rolle des Hauptklägers beantragen.

25. Oktober 2026
D-Wave Quantum sieht sich Sammelklage von Investoren gegenüber

Die Anwaltskanzlei Robbins Geller Rudman & Dowd LLP hat eine Sammelklage gegen das Quantencomputing-Unternehmen D-Wave Quantum Inc. eingereicht. Das Verfahren betrifft Anleger, die Wertpapiere des Unternehmens im Zeitraum vom 26. Februar bis zum 25. August 2026 erworben haben.

In der Klageschrift wird behauptet, dass das Unternehmen im genannten Zeitraum irreführende Informationen über seine Geschäftstätigkeit veröffentlicht hat. Investoren, die sich der Klage anschließen oder die Rolle des Hauptklägers übernehmen wollen, müssen ihre Anträge bis spätestens 15. Dezember 2026 einreichen.

Derartige Sammelklagen werden angestrengt, wenn Anleger geltend machen, durch unzutreffende Unternehmensmitteilungen finanzielle Verluste erlitten zu haben. Nach Ablauf der Frist wird das zuständige Gericht über die weitere Prozessführung entscheiden.

Originalquelle: prnewswire.com