D-Wave Quantum Inc. mit Sammelklage wegen Wertpapierbetrug konfrontiert
Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine Sammelklage gegen D-Wave Quantum Inc. wegen mutmaßlich irreführender Geschäftsinformationen eingeleitet.

Investoren, die zwischen dem 26. Februar und dem 25. August 2026 Aktien von D-Wave Quantum Inc. erworben haben, können sich einer laufenden Sammelklage anschließen. Die Kanzlei Rosen Law Firm vertritt die Kläger in diesem Verfahren, in dem es um den Vorwurf des Wertpapierbetrugs geht.
Der Klage zufolge habe das Unternehmen während des fraglichen Zeitraums unzutreffende Angaben zu seinem Geschäftsbetrieb gemacht. Diese Informationen sollen zu einer künstlichen Beeinflussung des Aktienkurses geführt haben, was den Aktionären beim Bekanntwerden der tatsächlichen Unternehmenslage wirtschaftlichen Schaden zugefügt habe.
Interessierte Anleger müssen ihre Ansprüche bis zum 15. Dezember 2026 anmelden. Solche Verfahren sind im Technologiesektor bei Diskrepanzen in der Unternehmenskommunikation ein verbreitetes Instrument zur Wahrung von Investoreninteressen.