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LG Hamburg verurteilt Daimler im Abgasskandal

Das Landgericht Hamburg hat Daimler zur Zahlung von Schadensersatz im "Mercedes Abgasskandal" verurteilt. Das Gericht sah die Nutzung einer unzulässigen Abschalteinrichtung als erwiesen an.

13. Juni 2026
LG Hamburg verurteilt Daimler im Abgasskandal
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Das Landgericht Hamburg hat die Daimler AG mit Urteil vom 28. September 2021 (Az. 317 O 135/20) im Rahmen des "Mercedes Abgasskandals" zu Schadensersatz verurteilt. Im Kern des Verfahrens stand die Feststellung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Mercedes-Benz ML 350 BlueTEC 4MATIC mit Euro 6 OM 642 Dieselmotor.

Das Gericht folgte den Ausführungen der Klägerseite, vertreten durch die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte, und bestätigte das Vorhandensein einer "Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung". Diese Einrichtung reduziert die Abgasrückführung außerhalb des Prüfzyklus, was zu erhöhten Stickoxidemissionen im realen Fahrbetrieb führt. Laut Gerichtserkenntnissen erkennen vier spezifische Funktionen die Prüfbedingungen, um dort geringere Emissionen zu simulieren, während im Straßenverkehr die Abgasreinigung heruntergefahren wird.

Der Kläger hatte das Fahrzeug im Februar 2014 als Jahreswagen erworben. Zum Zeitpunkt des Urteils war das Fahrzeug über acht Jahre alt und hatte mehr als 125.000 Kilometer zurückgelegt. Das Landgericht Hamburg entschied, dass Daimler AG dem Kläger gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis von 60.000,00 Euro erstatten muss. Dies geschieht abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Damit konnte der Kläger einen erheblichen Teil seiner ursprünglichen Investition zurückerhalten.

Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte gibt an, bereits über 120 positive Urteile in ähnlichen Fällen im Mercedes Abgasskandal erzielt zu haben. Die Kanzlei bietet betroffenen Mercedes-Fahrern eine kostenfreie Erstprüfung ihrer individuellen Ansprüche an.

Originalquelle: hahn-rechtsanwaelte.de