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Technologie

Verbraucherschutzbehörde weist Vermittler-Status von Flipkart zurück

Ein indisches Gericht hat Flipkart zur Entschädigung verurteilt, nachdem ein Kunde statt eines Smartphones Seife erhielt. Das Argument des Plattformbetreibers als bloßer Vermittler wurde abgelehnt.

29. Oktober 2026

Die Delhier Verbraucherschutzkommission hat entschieden, dass der Online-Marktplatz Flipkart nicht unter den Schutzstatus eines Vermittlers fällt, um sich der Haftung für Servicefehler zu entziehen. Der Rechtsstreit folgte auf einen Vorfall, bei dem eine Smartphone-Bestellung mit Seifenstücken ausgeliefert wurde und das Unternehmen die Bearbeitung der Beschwerde verweigerte.

Flipkart hatte argumentiert, als reine Vermittlungsplattform rechtlich nicht für den Inhalt der Pakete verantwortlich zu sein. Die Kommission stellte jedoch klar, dass Flipkart durch die Erbringung von Logistik- und Zahlungsdienstleistungen eine direkte Verantwortung gegenüber den Kunden trägt. Da der Käufer keine direkte vertragliche Beziehung zum Verkäufer unterhält, muss der Plattformbetreiber für die ordnungsgemäße Abwicklung garantieren.

Das Unternehmen wurde zur Rückerstattung des Kaufpreises zuzüglich Zinsen sowie zur Zahlung einer Entschädigung für den entstandenen Ärger und die Prozesskosten verurteilt. Die Entscheidung unterstreicht eine strengere Auslegung der Verantwortung von E-Commerce-Plattformen gegenüber Endverbrauchern.

Originalquelle: medianama.com