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Technologie

Delhi HC: Namenssuche kein Ersatz für Suche nach Aktenzeichen beim Recht auf Vergessenwerden

Das Delhi High Court hat erklärt, dass eine Suche nach Aktenzeichen keinen vergleichbaren Zugang zu Gerichtsunterlagen bietet wie eine namensbasierte Suche. Diese Feststellung wurde im Rahmen von Verfahren zum Recht auf Vergessenwerden getroffen.

20. August 2026
Delhi HC: Namenssuche kein Ersatz für Suche nach Aktenzeichen beim Recht auf Vergessenwerden
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Das Delhi High Court hat festgestellt, dass eine Suche anhand der Aktennummer keinen vergleichbaren Zugang zu Gerichtsunterlagen ermöglicht wie eine namensbasierte Suche. Diese Bemerkung fiel während einer Anhörung, die eine frühere Entscheidung herausforderte, welche das Recht auf Vergessenwerden bestätigte und Google anwies, bestimmte Urteile und Nachrichtenberichte aus seinen Suchergebnissen zu entfernen.

Gerichtlichen Berichten zufolge bemerkte das Gericht, dass "diese Ebene der Zugänglichkeit (zu Gerichtsverfügungen und Urteilen durch Suche nach dem Namen des Falls) nicht entfernt werden kann". Es wurde betont, dass eine Suche ohne Namensnennung eine "Herkulesaufgabe" darstellt und "nicht einmal annähernd ein Ersatz für eine Namenssuche" ist, selbst wenn eine Suche nach Thema oder Konzept möglich ist.

Arvind Datar, der Indian Kanoon vertrat, argumentierte, dass gerichtliche Anordnungen, die als "Court of Record" (Gerichtsprotokoll) gelten, nicht manipuliert werden können, es sei denn, dies wird von der Justiz angeordnet. Er wies darauf hin, dass Zeitungsberichte und Fernsehsendungen zwar gelöscht werden können, gerichtliche Anordnungen jedoch nicht auf die gleiche Weise. Er merkte an, dass das betreffende Urteil weiterhin auf anderen Plattformen wie SCC Online und Manupatra zugänglich ist.

Der Fall berührt breitere Debatten über den Datenschutz und das Recht auf Vergessenwerden in Indien. Obwohl Indien keine spezifische Gesetzgebung für das Recht auf Vergessenwerden hat, gibt es Bezüge dazu im Rahmen des grundlegenden Rechts auf Privatsphäre, das in der Verfassung anerkannt ist. Das Delhi High Court wird den Fall am 2. September erneut verhandeln.

Originalquelle: medianama.com