Delhi HC fordert Meta zur Offenlegung von Gründen für Kontodeaktivierung
Das Delhi High Court hat Meta Platforms angewiesen, die Gründe und Materialien offenzulegen, die zur Deaktivierung des Instagram-Kontos der Börsenanalystin Aakanksha Gupta führten. Das Gericht fordert die Offenlegung der Grundlage für Metas Vorgehen.

Das Delhi High Court hat Meta Platforms am 17. August angewiesen, das Material und die Gründe für die Deaktivierung des Instagram-Kontos der Börsenanalystin Aakanksha Gupta vorzulegen. Meta hatte außerdem drei ihrer anderen Konten eingeschränkt, wie berichtet wird.
Gupta, eine bei Indiens Securities and Exchange Board of India (SEBI) registrierte Analystin, verklagte Meta, nachdem Instagram ihr Konto unter Berufung auf Gemeinschaftsstandards zu "sexueller Anbahnung durch Erwachsene" entfernt hatte. Gupta bestreitet diese Anschuldigung.
Die Anordnung des Gerichts ist bedeutsam, da Plattformen selten die Beweise für ihre Entscheidungen zur Inhaltsmoderation offenlegen. Die indischen IT-Regeln verlangen von großen Plattformen, dass sie Benutzer über die Gründe für die Entfernung von Inhalten oder die Einschränkung des Zugangs informieren und eine Möglichkeit zur Anfechtung der Entscheidung bieten. Gupta behauptet, sie habe Meta wiederholt nach der Grundlage für seine Entscheidung gefragt, ohne eine Antwort zu erhalten.
Dieser Fall könnte einen Präzedenzfall schaffen, indem er Plattformen zwingt, das zugrunde liegende Material für ihre Entscheidungen offenzulegen. Streitigkeiten über die Durchsetzung von Plattformrichtlinien werden typischerweise durch interne Berufungsverfahren oder ein spezielles Berufungsgremium geregelt. Wenn Metas Einwand gegen die Zuständigkeit scheitert, könnte dieser Fall zeigen, dass solche Streitigkeiten auch vor Handelsgerichten verhandelt werden können.
Meta erhob eine vorläufige Einwendung und argumentierte, dass die Klage unzulässig sei und die Streitigkeit keine immateriellen Rechte betreffe. Meta hat jedoch zugestimmt, alle vier Konten von Gupta zu erhalten und hat drei Wochen Zeit, seine schriftliche Stellungnahme einzureichen.