📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Technologie

Delhi HC lehnt pauschale Löschung von Fanseiten in Kapoor-Fällen ab

Das Delhi High Court lehnte eine pauschale Löschung von „Fanseiten“ in Klagen wegen Persönlichkeitsrechten ab, die von den Schauspielerinnen Khushi und Janhvi Kapoor eingereicht wurden. Nur eingeschränkte Maßnahmen gegen obszöne Inhalte und unautorisierte Waren wurden gewährt.

13. August 2026
Delhi HC lehnt pauschale Löschung von Fanseiten in Kapoor-Fällen ab
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Das Delhi High Court (HC) hat eine pauschale Unterlassungsverfügung gegen „Fanseiten“ im Zusammenhang mit Klagen wegen Persönlichkeitsrechten, die von den Schauspielerinnen Khushi Kapoor und Janhvi Kapoor eingereicht wurden, abgelehnt. Das Gericht gewährte nur begrenzte Maßnahmen in Bezug auf offensichtlich obszöne Inhalte und nicht autorisierte Waren und vertagte die Prüfung von Fan-Seiten auf spätere Anhörungen.

Diese Entscheidung weicht von früheren Anordnungen des High Courts in diesem Jahr ab, die weitreichende Unterlassungsverfügungen erlassen hatten, einschließlich der Fälle von Ravi Kishan, Aman Gupta und Varun Dhawan. Im Fall von Janhvi Kapoor lehnte Richter Anup Jairam Bhambhani eine umfassende Verfügung ab, die die von ihr angeführten 6.884 URLs abdeckte, mit der Begründung, dass Fanseiten Satire, Spott, Kritik oder Bewunderung umfassen könnten.

Das Gericht kündigte an, dass es in drei spezifischen Kategorien Erleichterungen prüfen wird: Inhalte, die offensichtlich obszön oder pornografisch sind; Inhalte, die Persönlichkeitsrechte direkt kommerzialisieren; und Inhalte, die den Namen und das Abbild einer Berühmtheit zum Verkauf von Waren oder Dienstleistungen verwenden. Richter Bhambhani warnte, dass weitreichende Verfügungen zu Persönlichkeitsrechten missbraucht werden könnten, um Fehlverhalten zu verbergen.

Im Fall von Khushi Kapoor beschränkte Richterin Jyoti Singh die Maßnahmen auf obszöne oder pornografische Inhalte und nicht autorisierte Waren. Meta argumentierte, dass einige markierte Links Fanseiten und keine Identitätsdiebstähle seien, unter Verweis auf Haftungsausschlüsse in Instagram-Bios. Kapoors Anwalt verzichtete darauf, diese Kategorie zum jetzigen Zeitpunkt weiter zu verfolgen.

Beide Klagen konzentrieren sich auf kommerzielle Ausbeutung und nicht auf bloße Obszönität. Das Gericht prüft auch die Entfernung von KI-generierten Bildern, die in früheren Fällen Teil umfassenderer Ansprüche wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten waren. Weitere Anhörungen sind für August und September angesetzt.

Originalquelle: medianama.com