Delhi High Court: Urheberrechtsinhaber können Blockierungen von Websites nicht einseitig anordnen
Das Delhi High Court entschied, dass Urheberrechtsinhaber nicht einseitig Blockierungen von Websites anordnen können. Internetanbieter dürfen nur technisch überprüfen, ob eine neue Seite eine Kopie einer bereits blockierten Seite ist.

Das Delhi High Court hat entschieden, dass Internetdienstanbieter (ISPs) und Domain-Registrierungsstellen (DNRs) nicht einseitig "unerlaubte Websites" auf Anfrage von Urheberrechtsinhabern bestimmen und blockieren können. Ihre Rolle beschränkt sich auf die technische Überprüfung, ob eine neu identifizierte Website eine Spiegel-, Weiterleitungs- oder alphanumerische Version einer bereits blockierten Website ist.
Das Urteil erging am 27. Juli in einem Urheberrechtsfall, den Home Box Office (HBO) und andere gegen 30 mutmaßliche Piraterie-Websites eingereicht hatten. Die Kläger behaupteten, diese Websites hätten ihre Inhalte illegal gehostet und gestreamt, teilweise sogar vor der offiziellen Veröffentlichung, und beantragten gerichtliche Anordnungen zur Sperrung des Zugangs.
Richter Anup Jairam Bhambhani stellte fest, dass die beklagten Websites prima facie urheberrechtsverletzend seien, da sie ihre Eigentümerdaten verschleierten und lizenzfreie Inhalte hosteten. Während er eine einstweilige Verfügung gegen die identifizierten Websites erließ, legte das Gericht einen Prozess für die Behandlung zukünftiger Spiegel-Websites fest.
Das Gericht erklärte, dass ISPs und DNRs neutrale Vermittler sind und weder ausgerüstet noch befugt sind, darüber zu entscheiden, welche Website "unerlaubt" ist. Es warnte davor, dass Urheberrechtsinhaber nicht "sich selbst die Befugnis anmaßen können, Websites zu identifizieren und zu deaktivieren". ISPs oder DNRs können eine Anordnung nur als vorübergehende Maßnahme durchsetzen, nachdem sie technisch überprüft haben, ob eine neue Website eine bereits injungierte Website spiegelt.
Letztendlich liegt die Entscheidung über die Sperrung von Websites bei der Justiz. Jede Sperrung durch einen ISP oder DNR ist vorübergehend, und Vermittler können sich an das Gericht wenden, wenn sie gegen eine Sperranordnung Einwände haben.