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Technologie

OpenAI erhält Eilrechtsschutz in Indien nach Urheberrechtsstreit

Das Delhi High Court lehnte am Freitag einen Antrag auf einstweilige Verfügung von ANI gegen OpenAI ab. Das Gericht sah keinen ausreichenden Prima-facie-Fall für ANI.

24. Juli 2026
OpenAI erhält Eilrechtsschutz in Indien nach Urheberrechtsstreit
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Das Delhi High Court hat am Freitag die Einstweilige Verfügung abgelehnt, die die indische Nachrichtenagentur Asian News International (ANI) gegen OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, beantragt hatte. Das Gericht entschied, dass ANI keinen ausreichenden Prima-facie-Fall darlegen konnte, der eine vorläufige Maßnahme rechtfertigen würde.

ANI hatte behauptet, dass ChatGPT seine urheberrechtlich geschützten Nachrichtenberichte reproduziert und fehlerhafte Informationen generiert habe, die der Agentur zugeschrieben wurden und deren Ruf geschädigt hätten. OpenAI wies die Vorwürfe zurück und argumentierte, die Nutzung der Inhalte sei transformativ und stelle keine Urheberrechtsverletzung dar.

Das Gericht führte aus, dass die Speicherung von ANI-Werken durch OpenAI wahrscheinlich unter eine Ausnahmeregelung des indischen Urheberrechtsgesetzes falle. Zudem befand es, dass die von ChatGPT erzeugten Ausgaben ANI's Originalberichten nicht wesentlich ähnlich seien und eine einstweilige Verfügung sowohl OpenAI als auch der Öffentlichkeit irreparable Schäden zufügen könnte.

Diese Entscheidung, die lediglich die Phase der einstweiligen Verfügung betrifft, gibt wichtige Einblicke in die mögliche Haltung indischer Gerichte zur Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials für das Training von KI-Modellen. Sie stellt eine der ersten substanziellen gerichtlichen Feststellungen in Indien zu dieser Frage dar, inmitten eines wachsenden globalen Trends ähnlicher Klagen gegen KI-Unternehmen.

Originalquelle: medianama.com