Delhi High Court lehnt Stopp für Film Doosra ab
Das Delhi High Court hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Film Doosra abgewiesen, den der frühere Cricketkapitän Sourav Ganguly wegen Persönlichkeitsrechten eingereicht hatte.
Das Delhi High Court hat am Donnerstag die Forderung abgelehnt, die Veröffentlichung des Films Doosra vorerst zu stoppen. Der ehemalige indische Cricket-Kapitän Sourav Ganguly und die Produktionsfirma Luv Films hatten gegen die Filmemacher geklagt, da diese angeblich Gangulys Persönlichkeitsrechte durch die unbefugte kommerzielle Nutzung seines Images verletzt hätten.
Die Kläger argumentieren, dass der für den 23. Oktober 2026 geplante Film die Leistungen und das Ansehen von Ganguly ohne Zustimmung ausnutze, was auch die Vermarktung einer offiziell autorisierten Filmbiografie gefährden könnte. Die Verteidigung betonte hingegen, dass Doosra keine Biografie sei, sondern lediglich einen Charakter zeige, der sich von Ganguly inspirieren lasse. Zudem seien die Rechte für die verwendeten Spielszenen rechtmäßig vom indischen Cricket-Verband (BCCI) erworben worden.
Der Fall unterstreicht die wachsende Bedeutung von Persönlichkeitsrechten in der indischen Filmindustrie. Das Gericht befasst sich derzeit intensiv mit der Frage, wo die Grenze zwischen der Vermarktung einer öffentlichen Person und der kreativen Freiheit verläuft. Experten fordern eine klare Abgrenzung zwischen Persönlichkeitsschutz und dem zulässigen Gebrauch von Bildmaterial.
Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Medienunternehmen, da sie klären könnte, unter welchen Bedingungen Archivmaterial und Anspielungen auf öffentliche Personen in kommerziellen Werken erlaubt sind.