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Verbraucher

Delhi High Court untersagt Becos Werbekampagne gegen HUL-Produkte

Das Delhi High Court hat die D2C-Marke Beco (Muttergesellschaft Kwick Living) angewiesen, ihre Werbekampagne gegen Produkte von Hindustan Unilever einzustellen. Die Kampagne behauptete, HUL-Produkte enthielten schädliche Inhaltsstoffe.

10. September 2026
Delhi High Court untersagt Becos Werbekampagne gegen HUL-Produkte

Das Delhi High Court hat die D2C-Marke Beco mit ihrer Muttergesellschaft Kwick Living angewiesen, ihre Werbekampagne „War on What’s Hidden“ einzustellen. Die Kampagne richtete sich gegen die Produkte Surf Excel und Vim von Hindustan Unilever (HUL).

Die Werbung verglich Becos Reinigungsprodukte mit denen von HUL und behauptete, bestimmte Inhaltsstoffe in den HUL-Produkten könnten zu Hautreizungen und allergischen Reaktionen führen. Die Konsumenten wurden aufgefordert, auf BECO umzusteigen.

Das Gericht entschied, dass vergleichbare Werbung zwar zulässig sei, aber rechtliche Grenzen überschreite, wenn die gesamte Botschaft an die Verbraucher falsch, irreführend oder täuschend sei. Beco konnte die Wahrheit seiner Kampagnenbehauptungen nicht belegen. Daher wurde Beco angewiesen, alle anstößigen Anzeigen innerhalb einer Woche von allen Plattformen zu entfernen.

Dies ist eine einstweilige Verfügung. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob die Inhaltsstoffe LAS oder BIT in den HUL-Produkten die behaupteten Auswirkungen haben, wird im Rahmen des Gerichtsverfahrens mit wissenschaftlichen Beweisen und Sachverständigengutachten getroffen.

Originalquelle: inc42.com