Delhi High Court ordnet Echtzeit-Sperrung von "VIBE"-Piraterie-Websites an
Das Delhi High Court hat 11 Piraterie-Websites angewiesen, die unerlaubte Verbreitung von Amazons neuem Film „VIBE“ einzustellen. Das Urteil erging drei Tage vor dem geplanten Kinostart.

Das Delhi High Court hat angeordnet, dass 11 Piraterie-Websites die unerlaubte Verbreitung von Amazons neuem Film „VIBE“ sofort einstellen müssen. Dies umfasst das Hosten, Streamen oder Herunterladen des Films ohne Genehmigung.
Die Gerichtsentscheidung vom 15. September erfolgte nur drei Tage vor der geplanten landesweiten Kinopremiere des Films am 18. September. Richterin Jyoti Singh erließ die Anordnung als „ex parte ad interim“-Beschluss im Rahmen einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung, eingereicht von Amazon Seller Services Private Limited.
Das Gericht forderte Domain-Registrare auf, die betreffenden Websites innerhalb von 36 Stunden nach Erhalt der Anordnung zu sperren und zu deaktivieren. Internetdienstanbieter (ISPs) wurden angewiesen, die Blockierung dieser Seiten unverzüglich durchzuführen.
Amazon Seller Services Private Limited, das die exklusiven Rechte und das Urheberrecht an „VIBE“ besitzt, argumentierte, dass die unerlaubte Verbreitung durch diese Websites den kommerziellen Wert des Films und seine spätere Verwertung beeinträchtigt. Das Unternehmen betonte, dass Piraterie während des Kinofensters erhebliche Auswirkungen auf die Umsatzpotenziale eines Films haben kann.
Das Gericht befand, dass Amazon einen überzeugenden Fall für eine einstweilige Verfügung dargelegt hatte und dem Unternehmen ohne sofortigen rechtlichen Schutz irreparabler Schaden drohte. Die Entscheidung ermöglicht auch die Echtzeit-Sperrung weiterer Websites, die den Film illegal verbreiten.