Delhi High Court ordnet Sperrung von drei gefälschten MG-Händler-Websites an
Das Delhi High Court hat die Sperrung von drei Websites angeordnet, die angeblich für betrügerische MG Motor-Händlerangebote genutzt wurden. Das Gericht hat zudem die Sperrung eines Bankkontos mit 14,55 Lakh Rupien verfügt.

Das Delhi High Court hat die Sperrung von drei Websites angeordnet, die mutmaßlich für die Abwicklung eines Betrugs mit gefälschten MG Motor-Händlerangeboten genutzt wurden. Zusätzlich zur Sperrung der Websites wies das Gericht die Indian Overseas Bank an, 14,55 Lakh Rupien (etwa 17.500 US-Dollar) auf einem mit dem mutmaßlichen Betrug verbundenen Bankkonto zu sperren.
Das Gericht forderte außerdem Domain-Registrare, das Ministerium für Telekommunikation (DoT) und Google auf, Informationen bereitzustellen, die zur Identifizierung der hinter den betrügerischen Websites stehenden Personen beitragen könnten. Die einstweilige Anordnung wurde am 3. September von Richterin Jyoti Singh erlassen, nachdem JSW MG Motor India Private Limited und SAIC Motor Klage eingereicht hatten.
JSW MG Motor India teilte dem Gericht mit, dass unbekannte Personen sich als autorisierte Vertreter ausgegeben und der Öffentlichkeit Händlerangebote unterbreitet hätten. Das Unternehmen besitzt eingetragene MG-Markenrechte für Automobile und verwandte Dienstleistungen in Indien. Der mutmaßliche Betrug wurde im Mai 2026 aufgedeckt, als potenzielle Kunden das Unternehmen nach Erhalt von E-Mails mit MG-Händlerangeboten kontaktierten. Drei Domains wurden als mit dem Schema verbunden identifiziert: mgmotordealership.net, mgmotorco.in und mgmotordealership.com.
MG argumentierte, dass die Beklagten seine Marken ohne Genehmigung verwendeten und die Öffentlichkeit in die Irre führten, indem sie sie glauben ließen, die Angebote seien legitim, und damit den guten Ruf des Unternehmens schädigten. Das Gericht stimmte zu, dass MG einen Prima-facie-Fall dargelegt hatte, und stellte fest, dass die Verwendung identischer Marken und das Angebot von Händlerlizenzen Kunden täuschen könnten. Das Gericht befand, dass die Verwendung der Marken eine Markenrechtsverletzung und eine irreführende Darstellung darstellt.
Das High Court erließ eine einstweilige Verfügung, die die Betreiber der drei Domains von der Nutzung von MG-Marken, Logos und Branding zurückhält. Domain-Registrare sind verpflichtet, die Websites innerhalb von 36 Stunden zu sperren und Registrierungs- sowie Zahlungsdaten bereitzustellen. Das Gericht ordnete außerdem die Sperrung des Bankkontos an und forderte die Offenlegung zugehöriger Telefon- und E-Mail-Informationen. Die einstweilige Verfügung bleibt bis zur nächsten Anhörung am 27. Oktober 2026 in Kraft.