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Delhis Oberster Gerichtshof ordnet Entfernung von "Kala Hiran"-Teaser im Fall Salman Khan

Das Delhi High Court hat am Montag die Entfernung des Teasers für "Kala Hiran: The Battle for Legacy" und damit verbundener Online-Inhalte angeordnet. Schauspieler Salman Khan behauptete, der Film verletze seine Persönlichkeitsrechte, indem er ihn im Zusammenhang mit dem Schwarzbock-Wilderei-Fall von 1998 darstelle.

28. Juli 2026
Delhis Oberster Gerichtshof ordnet Entfernung von "Kala Hiran"-Teaser im Fall Salman Khan
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Das Delhi High Court hat die Entfernung des Teasers für den Film "Kala Hiran: The Battle for Legacy" und zugehöriger Online-Inhalte angeordnet. Die Anordnung erfolgte nach einer Klage des Schauspielers Salman Khan, der behauptete, der Film verletze seine Persönlichkeitsrechte, indem er ihn im Zusammenhang mit dem Schwarzbock-Wilderei-Fall von 1998 darstellt, der noch rechtlich geprüft wird.

Richterin Jyoti Singh forderte die Filmemacher auf, die identifizierten Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Sollten sie dem nicht nachkommen, müssen Online-Plattformen wie X und YouTube das Material innerhalb der nächsten 24 Stunden löschen. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung war der Teaser weiterhin auf YouTube verfügbar.

Khan argumentiert, der Film schade seinem Ruf und könne sein Recht auf ein faires Verfahren beeinträchtigen. Seine Anwälte führten an, dass der Teaser und die Poster ihn klar identifizierten, einen Doppelgänger mit seinem charakteristischen Armband zeigten und sich auf den Schwarzbock-Fall bezögen. Khan behauptet zudem, der Film bringe ihn fälschlicherweise mit der Unterwelt in Verbindung.

Die Anwälte der Filmemacher bestritten eine Verletzung und gaben an, dass im Teaser weder Khans Name genannt noch KI oder Deepfake-Technologie verwendet werde. Sie argumentierten, dass die Einschränkung solcher Darstellungen zukünftige Filme, die auf realen Ereignissen basieren, beeinträchtigen könnte. Der Fall wirft breitere Fragen über das Gleichgewicht zwischen künstlerischer Freiheit und der unbefugten Nutzung der Identität einer öffentlichen Person auf, insbesondere in Abwesenheit spezifischer Gesetze zu Persönlichkeitsrechten.

Das Gericht äußerte Kritik am Verhalten des Produzenten Amit Jani, wobei Richterin Singh feststellte: "Ihr Mandant scheint zu glauben, er stehe über dem Gesetz." Die Richterin fügte hinzu: "Jede Minute, in der dies öffentlich zugänglich ist, schädigt den Ruf des Klägers" und hinterfragte die Verantwortung von Online-Plattformen für das Hosten solcher Inhalte.

Originalquelle: medianama.com