Delhi High Court hebt Sperrung von Cockroach Janta Party X-Konto auf
Das Delhi High Court hat die Aufhebung der Sperrung des X-Kontos (ehemals Twitter) der Cockroach Janta Party angeordnet. Das Konto war in Indien über anderthalb Monate gemäß Abschnitt 69A des IT-Gesetzes gesperrt.

Das Delhi High Court hat die Aufhebung der Sperrung des Kontos der Cockroach Janta Party auf der Social-Media-Plattform X, ehemals Twitter, angeordnet. Das Konto war in Indien über sechs Wochen lang nicht zugänglich, nachdem es gemäß Abschnitt 69A des Information Technology Act, 2000, gesperrt worden war.
Die Regierung teilte dem Gericht mit, dass sie "keine Einwände" gegen die Entsperrung des Kontos habe. Der Solicitor General Tushar Mehta erklärte, das Konto sei wegen Bedenken hinsichtlich möglicher Störungen während der NEET-Prüfungszeit gesperrt worden, und verwies auf Beiträge, die bei Studenten und Eltern Chaos hätten auslösen können. Da die Prüfungen nun abgeschlossen seien, sehe die Regierung keinen weiteren Grund für die Aufrechterhaltung der Sperrung.
Abschnitt 69A des IT-Gesetzes ermächtigt Regierungsbehörden, Online-Inhalte aus Gründen wie der nationalen Sicherheit oder Bedrohungen der Souveränität Indiens zu sperren. Die Anwendung dieses Abschnitts hat jedoch Kritik von Organisationen für digitale Rechte wie der Internet Freedom Foundation hervorgerufen, die solche Maßnahmen als potenziellen Missbrauch staatlicher Macht und als Verletzung der Meinungsfreiheit bezeichnet hat.
Dieser Vorfall wirft ein Licht auf anhaltende Bedenken in Indien hinsichtlich der mangelnden Transparenz bei Anordnungen zur Inhaltsblockierung. Berichten zufolge wurden mehrere Konten, auch von Journalisten und Satirikern, unter Abschnitt 69A gesperrt, oft mit vagen Begründungen wie "rechtlichen Einschränkungen". Diese mangelnde Transparenz wirft Fragen hinsichtlich des ordnungsgemäßen Verfahrens und der Zugänglichkeit von Online-Informationen für Nutzer in Indien auf.