Delhi High Court hinterfragt Suchbeschränkungen für Indian Kanoon
Das Delhi High Court hinterfragte, ob die Einschränkung namensbasierter Suchen auf Indian Kanoon den Zugang von Anwälten zu Urteilen blockieren und ihre Lebensgrundlage beeinträchtigen könnte.

Das Delhi High Court hat am Mittwoch hinterfragt, ob die Einschränkung namensbasierter Suchen in Indian Kanoon, einer juristischen Datenbank, den Zugang von Anwälten zu Gerichtsurteilen behindern und ihre Berufsausübung beeinträchtigen könnte. Das Gericht äußerte, dass solche Beschränkungen das Recht eines Anwalts auf Lebensunterhalt blockieren könnten.
Eine Spruchkammer, die die von Indian Kanoon eingelegten Berufungen verhandelte, befasste sich mit einem früheren Urteil, das ein 'Recht auf Vergessenwerden' anerkannte und die Deindexierung aus Suchmaschinen sowie namensbasierte Suchen auf der Plattform anordnete. Indian Kanoon ficht diese Anordnungen an.
Richter C Hari Shankar betonte, dass die Beschränkungen Anwälte in kleineren Städten, die sich teure juristische Datenbanken nicht leisten können, unverhältnismäßig stark treffen würden. Er erklärte, dass kostenlose Plattformen wie Indian Kanoon für ihre tägliche Recherche unerlässlich seien. „Indian Kanoon ist für sie alles und das Ende von allem, weil es kostenlos verfügbar ist“, sagte Richter Shankar und verband den Zugang mit der Möglichkeit, Jura auszuüben.
Das Gericht prüfte auch Argumente, dass Urteile über andere Suchmethoden, wie Aktenzeichen oder juristische Lehrsätze, weiterhin zugänglich bleiben würden. Richter Shankar merkte an, dass selbst Richter manchmal Aktenzeichen vergessen und dass die Blockierung namensbasierter Suchen den Zugang praktisch behindert. Er nannte den bekannten Fall Kesavananda Bharati als Beispiel, bei dem der Name und nicht die Nummer allgemein erinnert wird.
Im Namen des Beklagten argumentierte der leitende Anwalt Akhil Sibal, dass die Einschränkung von Namenssuchen nicht das zugrunde liegende Urteil löscht, sondern nur dessen unmittelbare Auffindbarkeit begrenzt. Er betonte die Beständigkeit des Internets als Sorge für den Ruf und argumentierte, dass Gerichte die Suchbarkeit einschränken können, ohne die gerichtliche Aufzeichnung selbst zu entfernen. Der Fall soll am 21. September weiter verhandelt werden.