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Technologie

Delhi High Court weist Klage von ANI gegen OpenAI ab

Das Delhi High Court hat die Klage der Nachrichtenagentur ANI auf eine einstweilige Verfügung gegen OpenAI abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Speicherung von Inhalten während des KI-Trainings an sich keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

24. Juli 2026
Delhi High Court weist Klage von ANI gegen OpenAI ab

Das Delhi High Court hat den Antrag der indischen Nachrichtenagentur ANI auf eine einstweilige Verfügung gegen das Technologieunternehmen OpenAI zurückgewiesen. ANI hatte Klage eingereicht und behauptet, OpenAI habe seine Nachrichtenberichte unbefugt zum Training seines ChatGPT-KI-Modells verwendet.

Richter Amit Bansal erklärte, dass die Speicherung von ANI-Inhalten durch OpenAI während des KI-Trainingsprozesses für sich genommen keine Urheberrechtsverletzung darstelle. Das Gericht bemerkte, dass die von ChatGPT generierten Ausgaben nicht mit ANI's Originalwerken übereinstimmten und ANI keinen hinreichenden Anfangsverdacht für eine Verfügung begründen konnte.

ANI hatte geltend gemacht, dass ChatGPT Teile seiner Berichte wortwörtlich wiedergibt und teilweise gefälschte Aussagen der Agentur zuschreibt, was dem Ruf der Agentur schade. OpenAI wies die Vorwürfe zurück und bestritt die Zuständigkeit des indischen Gerichts, da seine KI-Modelle nicht im Inland trainiert würden und seine Server im Ausland stünden.

Der Fall hat im indischen Mediensektor für Aufsehen gesorgt. Mehrere Verlage und Musiklabels haben versucht, sich ANI im Rechtsstreit gegen OpenAI anzuschließen. Sie argumentieren, dass KI-Unternehmen keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis oder Lizenzierung nutzen dürfen.

Das Gericht stellte fest, dass die Gewährung einer einstweiligen Verfügung zu diesem Zeitpunkt sowohl für OpenAI als auch für die Öffentlichkeit irreparablen Schaden verursachen könnte. Der Urheberrechtsstreit ist weiterhin anhängig.

Originalquelle: inc42.com