Delhi High Court: LinkedIn nimmt keine öffentliche Aufgabe wahr und entzieht sich Writ-Verfahren
Das Delhi High Court hat entschieden, dass LinkedIn keine öffentlichen Aufgaben erfüllt, wodurch Nutzer Kontobeschränkungen nicht mittels einer Verfassungsbeschwerde anfechten können.

Das Delhi High Court hat eine Klage gegen LinkedIn abgewiesen und festgestellt, dass das Unternehmen keine öffentlichen Funktionen ausübt. Damit ist der Weg für eine verfassungsrechtliche Überprüfung von Kontobeschränkungen via Writ-Petition gemäß Artikel 226 der indischen Verfassung für Nutzer verschlossen.
Der Kläger Mayank Jain hatte argumentiert, LinkedIn habe sein Konto ohne klare Begründung eingeschränkt und lediglich standardisierte Antworten geliefert. Das Gericht folgte dem jedoch nicht und urteilte, dass der Betrieb einer privaten Plattform, selbst bei großer Reichweite, nicht mit der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt gleichzusetzen sei.
Richter Amit Mahajan verwies darauf, dass für Streitigkeiten dieser Art der Zivilrechtsweg offenstehe, falls ein Nutzer Schadensersatz anstrebe. Die Entscheidung bestätigt die geltende Rechtsauffassung, dass private Tech-Unternehmen bei der Verwaltung ihrer Nutzerkonten nicht den gleichen strikten aufsichtsrechtlichen Pflichten unterliegen wie öffentliche Institutionen.