Delhi High Court fordert OpenAI zur Stellungnahme im Urheberrechtsstreit mit ANI auf
Das Delhi High Court hat OpenAI aufgefordert, auf eine Berufung der Nachrichtenagentur ANI zu antworten, die eine Urheberrechtsverletzung bei der Nutzung ihrer Inhalte für KI-Training behauptet. Der Fall wird am 5. Dezember weiter verhandelt.

Das Delhi High Court hat das Unternehmen OpenAI aufgefordert, auf eine Klage der Nachrichtenagentur ANI zu reagieren. ANI wirft OpenAI vor, Urheberrechte verletzt zu haben, indem es Nachrichtenmaterial zur Schulung des KI-Chatbots ChatGPT verwendet hat.
Ein Richtergremium unter der Leitung der Richter Avneesh Jhingan und Manmeet Pritam Singh Arora hat OpenAI angewiesen, eine schriftliche Stellungnahme zur Klage einzureichen. Die nächste Anhörung in dem Fall ist für den 5. Dezember angesetzt. Zuvor, am 24. Juli, hatte das Gericht einen Antrag von ANI auf einstweilige Verfügung abgelehnt.
ANI argumentiert, dass die Verwendung seiner urheberrechtlich geschützten Inhalte zum Training von KI-Modellen nicht unter "Fair Use" oder "private Nutzung" im Sinne des indischen Urheberrechtsgesetzes fällt. Die Nachrichtenagentur fordert, dass OpenAI eine Lizenz für die Nutzung der Inhalte erwirbt.
Das Broadband India Forum (BIF) hat beantragt, als intervenierende Partei in dem Verfahren zugelassen zu werden, eine Entscheidung hierüber steht noch aus. Parallel dazu haben andere indische Medienhäuser wie The Times of India und The Indian Express Partnerschaften mit OpenAI angekündigt.
Der Rechtsstreit wirft grundlegende Fragen über die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials im Zeitalter der künstlichen Intelligenz auf.