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Oberstes Gericht in Delhi bestätigt Vetorechte von BharatPe bei Unity SFB

Das Oberste Gericht in Delhi hat die Berufung der Unity Small Finance Bank im Streit um Kapitalumstrukturierungen abgewiesen.

6. November 2026
Oberstes Gericht in Delhi bestätigt Vetorechte von BharatPe bei Unity SFB

Das Oberste Gericht in Delhi hat ein einstweiliges Verbot bestätigt, das die Unity Small Finance Bank (SFB) daran hindert, eine Kapitalumstrukturierung ohne die Zustimmung der BharatPe-Muttergesellschaft Resilient Innovations (RIPL) voranzutreiben. Das Gericht wies damit die Berufung der Bank zurück, die gegen eine frühere Anordnung eingelegt worden war.

Im Zentrum des Rechtsstreits steht eine Aktionärsvereinbarung aus dem Jahr 2021. Diese legt fest, dass Änderungen am Kapital oder an der Satzung der Bank sogenannte „vorbehaltene Angelegenheiten“ darstellen, die der schriftlichen Zustimmung beider Hauptaktionäre, RIPL und Centrum, bedürfen. BharatPe argumentierte, dass die geplante Erhöhung des Aktienkapitals die eigene Beteiligung von 49 Prozent verwässern würde und die Bank daher die vereinbarten Mitspracherechte umgehen wollte.

Während die Unity SFB erklärt, dass der operative Geschäftsbetrieb von der Auseinandersetzung unberührt bleibt, pocht BharatPe auf die Einhaltung der vertraglichen Governance-Prozesse. Die rechtliche Klärung ist für die Beteiligten von Bedeutung, da BharatPe regulatorisch dazu verpflichtet ist, seine Anteile an der Bank bis 2029 auf 10 Prozent zu reduzieren.

Originalquelle: inc42.com