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Technologie

Delhi Polizei verteidigt Einsatz von Gesichtserkennung bei Protesten

Die Polizei von Delhi teilte dem Obersten Gericht mit, sie habe Gesichtserkennungstechnologie nur zur Identifizierung von Personen mit kriminellen Akten eingesetzt, nicht zur Überwachung der gesamten Menge. Kläger bestritten dies.

19. August 2026
Delhi Polizei verteidigt Einsatz von Gesichtserkennung bei Protesten
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die Polizei von Delhi informierte den Obersten Gerichtshof am 18. August, dass sie Gesichtserkennungstechnologie (FRT) bei den jüngsten CJP-Protesten ausschließlich zur Identifizierung von Personen mit bestehenden kriminellen Aufzeichnungen eingesetzt habe und nicht zur Überwachung der gesamten Menge. Die Anwälte der Kläger bestritten diese Darstellung und argumentierten, dass die Technologie zwangsläufig alle Gesichter scanne, bevor eine Übereinstimmung erfolgen könne.

Das Gericht hörte Argumente zur Überwachung während der Proteste in Jantar Mantar. Experten erläutern, dass Gesichtserkennungssysteme zunächst ein Gesicht erkennen, dessen Merkmale in eine Vorlage extrahieren und diese dann mit einer Datenbank abgleichen. Dieser Prozess, oft als „One-to-Many“-Identifizierung bezeichnet, erfordert die Erkennung und Verarbeitung aller sichtbaren Gesichter, bevor eine potenzielle Übereinstimmung mit einer kriminellen Datenbank erfolgen kann.

In ihrer eidesstattlichen Erklärung gab die Polizei von Delhi an, dass das FRT-System nur die Gesichter von Personen erfasst habe, die zuvor wegen Straftaten registriert wurden, und nicht automatisch ein Profil von allen Anwesenden erstellt habe. Das System enthielt Berichten zufolge nur Daten von Personen, die wegen schwerer Straftaten angeklagt waren, und schloss geringfügige Vergehen aus. Die Polizei berichtete, 2.873 Personen mit kriminellen Aufzeichnungen während der Protestzeit identifiziert zu haben, von denen 92 mit mehreren Fällen in Verbindung gebracht wurden. Solicitor General Tushar Mehta argumentierte, dass das System niemanden wahllos identifiziere, sondern erkannte Gesichter mit den Aufzeichnungen des National Crime Records Bureau für Personen mit schwerwiegenden kriminellen Vorstrafen abgleiche.

Die Klägerseite widersprach jedoch der Darstellung der Polizei. Ihrer Meinung nach sammelt die Technologie zwangsläufig alle Bilder, und allein die Sammlung und Verarbeitung solcher Daten wirft verfassungsrechtliche Bedenken auf. Fragen wurden auch nach der Herkunft der zugrunde liegenden Datenbank und dem Verbleib der von Personen erfassten Gesichtsprofile gestellt, die nicht strafrechtlich registriert sind. Indien fehlt derzeit eine spezifische Gesetzgebung zur biometrischen Überwachung oder Gesichtserkennung, und frühere Untersuchungen haben Mängel bei der Aufsicht und den Datenschutzbewertungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Technologie aufgedeckt.

Originalquelle: medianama.com