Deloitte: Risikominimierung bei Betriebsprüfungen und Abwehr von Strafverfahren
Deloitte hat eine Handreichung zur Risikominimierung bei Betriebsprüfungen veröffentlicht. Ziel ist es, die Einleitung von Bußgeld- und Steuerstrafverfahren zu reduzieren.
Deloitte Legal hat einen Leitfaden zur Risikominimierung bei Betriebsprüfungen veröffentlicht, der sich darauf konzentriert, wie die Einleitung von strafrechtlichen Verfahren verhindert werden kann.
Der Artikel stellt fest, dass sich bereits mit dem Eingang einer Prüfungsanordnung ein Risiko der Einleitung von Bußgeld- und Steuerstrafverfahren ergeben kann. Eine solche Anordnung kann auch Prüfungszeiträume umfassen, für die die reguläre Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist. Änderungen sind dann nur noch möglich, wenn eine leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vorliegt.
Darüber hinaus hebt Deloitte hervor, dass im Laufe einer Betriebsprüfung zahlreiche Situationen auftreten können, die Anlass zur Erwartung möglicher strafrechtlicher Verfahrenseinleitungen geben. Dies betrifft beispielsweise die Anforderung ungewöhnlicher Unterlagen oder Informationen, die für mögliche Ordnungswidrigkeiten oder Steuerhinterziehungen relevant sein könnten.
Deloitte empfiehlt die Implementierung entsprechender Schulungen und spezialisierter Prozesse für Unternehmen. Diese Prozesse sollten in bestehende Tax Compliance Management Systeme integriert werden. Ziel ist es, einen effizienten Prüfungsablauf zu fördern und gleichzeitig steuerstrafrechtliche und bußgeldrechtliche Risiken zu minimieren, insbesondere unter Berücksichtigung der Neuregelung des § 153 Abs. 4 AO.
Die Handreichung betont, dass nach Erhalt einer Prüfungsanordnung eine Vereinbarung mit der Finanzverwaltung über den künftigen Umgang mit möglichen Berichtigungserfordernissen und Prüfungszeiträumen essenziell ist. Dies reduziert das Risiko des Vorwurfs der Steuerhinterziehung durch unterlassene unverzügliche Korrekturmitteilungen.