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Dänemark verschärft Anforderungen an Verrechnungspreisdokumentation

Dänemark hat seine Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation für Geschäftsjahre ab 2021 deutlich verschärft. Ausländische Konzerne sind sich ihrer Pflichten oft nicht bewusst, obwohl die Strafen erheblich sein können.

9. Oktober 2026
Dänemark verschärft Anforderungen an Verrechnungspreisdokumentation

Die dänischen Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation wurden für Geschäftsjahre ab 2021 erheblich verschärft. Die neuen Regelungen gelten für Unternehmen, die zu Konzernen mit 250 oder mehr Mitarbeitern gehören, oder für Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 250 Millionen Dänischen Kronen und einer Bilanzsumme von über 125 Millionen Dänischen Kronen.

Darüber hinaus unterliegen Unternehmen, die konzerninterne Transaktionen mit Gesellschaften außerhalb der EU/EWR oder mit Ländern durchführen, mit denen Dänemark kein Doppelbesteuerungsabkommen hat, unabhängig von der Gruppengröße diesen Vorschriften. Die Schwellenwerte werden auf Konzernebene ermittelt, was bedeutet, dass auch eine kleine dänische Niederlassung eines großen multinationalen Konzerns zur Einhaltung verpflichtet sein kann.

Die verpflichtende Einreichung der Master File und Local File Dokumentation muss innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit der Steuererklärung erfolgen. Die Dokumentation muss in einem computerlesbaren Format auf die digitale Plattform der dänischen Steuerbehörde hochgeladen werden.

Die Nichteinhaltung oder die Einreichung einer nicht konformen Dokumentation kann zu Strafen von 250.000 Dänischen Kronen (ca. 33.600 Euro) pro Unternehmen und Geschäftsjahr führen, zuzüglich 10 % einer möglichen Einkommenskorrektur. Die Beweislast kann im Falle von Verrechnungspreisstreitigkeiten auch auf das Unternehmen übergehen.

Originalquelle: bdo.de