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Bauwesen

Deutsche Umwelthilfe legt Einspruch gegen neuen LNG-Anleger in Brunsbüttel ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat rechtliche Einwendungen gegen eine geplante neue LNG-Anlegestelle in Brunsbüttel erhoben. Gründe sind angeblich lückenhafte Antragsunterlagen und Bedenken hinsichtlich Lärm- und Naturschutz.

11. Juni 2026
Deutsche Umwelthilfe legt Einspruch gegen neuen LNG-Anleger in Brunsbüttel ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht mit rechtlichen Einwendungen gegen den geplanten Bau einer neuen Anlegestelle für ein schwimmendes LNG-Terminal in Brunsbüttel vor. Die DUH kritisiert, dass der Antrag der Deutschen Energy Terminal GmbH (DET) für die neue Anlegestelle unvollständig sei und teilweise auf veralteten Unterlagen basiere.

Die Umwelthilfe hält die Verlegung des Terminals kurz vor Ablauf der Genehmigung der bestehenden Anlage für nicht erforderlich. Da ab 2027 ein landseitiges LNG-Terminal die schwimmende Einheit ersetzen soll, sieht die DUH keinen Bedarf für eine neue, zusätzliche schwimmende Infrastruktur. Sie fordert daher das zuständige Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein auf, den Antrag abzulehnen.

Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner von der DUH äußert Bedenken, dass unter dem Vorwand der Versorgungssicherheit dauerhafte Hafeninfrastruktur geschaffen werden solle, ohne dass ein echter Bedarf bestehe. Er warnt vor erheblichen Auswirkungen auf Anwohner durch Lärm, der die Grenzwerte überschreiten könnte. Die vorgeschlagene Errichtung einer bis zu 14 Meter hohen Lärmschutzwand bezweifelt die DUH hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Umsetzbarkeit.

Zudem bemängelt die DUH darstellungsmangelhafte naturschutzfachliche Gutachten. Diese basierten auf veralteten Daten und seien methodisch mangelhaft, was insbesondere die Auswirkungen auf stark geschützte Arten wie den Schweinswal und den Fischotter betreffe und eine erneute, fundierte Erfassung der Daten erfordere.

Originalquelle: duh.de