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Deutsche Umwelthilfe kritisiert erste Ausschreibungsrunde des Strom-Versorgungssicherheitsgesetzes

Die erste Vergabe nach dem neuen Strom-Versorgungssicherheitsgesetz (Strom-VKG) ging ausschließlich an fossile Gaskraftwerke, was den Ausschluss zukunftsfähiger Speicherlösungen zur Folge hat.

3. November 2026
Deutsche Umwelthilfe kritisiert erste Ausschreibungsrunde des Strom-Versorgungssicherheitsgesetzes

Die erste Ausschreibungsrunde im Rahmen des Strom-Versorgungssicherheitsgesetzes (Strom-VKG) in Deutschland hat einseitige Ergebnisse geliefert. Alle bezuschlagten Projekte entfallen auf fossile Gaskraftwerke, während Batteriespeicher aufgrund spezifischer Ausschreibungskriterien keine Berücksichtigung fanden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) moniert, dass damit kein echter Wettbewerb verschiedener Technologien stattgefunden habe.

Besonders auffällig ist die Konzentration der Aufträge bei den Energiekonzernen RWE und LEAG. Kritiker führen an, dass die LEAG durch die Zuschläge den Umbau alter Braunkohlekraftwerke auf fossiles Gas finanzieren lässt, was dem Ziel der Förderung neuer Kapazitäten widerspricht. Lediglich ein bezuschlagtes Projekt stammt von einem kommunalen Unternehmen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, warnt vor einer Zementierung fossiler Strukturen durch das Gesetz. Da die Förderung ab 2031 über eine Umlage auf den Strompreis finanziert wird, sieht die DUH eine Fehlsteuerung zu Lasten der Stromkunden und fordert für kommende Runden faire Bedingungen für nachhaltige Speicherlösungen.

Originalquelle: duh.de