Deutsche Umwelthilfe reicht Verfassungsbeschwerde gegen Gebäudegesetz ein.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eingelegt. Die Organisation hält das Gesetz für verfassungswidrig und klimaschädlich.

Berlin – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit vier Mieterinnen und Mietern Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eingereicht. Aus Sicht der DUH verstößt das Gesetz gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Klimaschutz und gefährdet die Lebensgrundlagen künftiger Generationen.
Das Gesetz sei aus Sicht der DUH nicht mit dem Klimaschutz vereinbar, da es keinen klaren Ausstiegspfad aus fossilen Heizsystemen vorsehe. Stattdessen würden Öl- und Gasheizungen über Jahrzehnte hinweg weiter betrieben, was zu erheblichen zusätzlichen CO₂-Emissionen führe. Dies gefährde die Erreichung der Klimaziele und das deutsche CO₂-Budget.
Die DUH kritisiert zudem, dass das Gesetz die Kostenrisiken fossiler Heizungen auf Mieterinnen und Mieter abwälze, die keine Entscheidungsgewalt über die Heizungsanlage hätten. Dies schaffe eine langfristige Abhängigkeit von fossilen Energien und bedrohe die Freiheit künftiger Generationen.
„Das Bundesverfassungsgericht muss diesem Gesetz Grenzen setzen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Der juristische Vertreter der Beschwerde, Remo Klinger, betonte, dass das Gesetz Verwirrung stifte und keine Orientierung für den Weg zur Klimaneutralität biete. Die DUH fordert eine Gesetzesänderung, die eine klare Ausstiegsstrategie aus fossilen Heizungen festlegt.