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Wissenschaft

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Landkreis Schleswig-Flensburg wegen fehlender Pfanderhebung

Die Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe hat Klage gegen den Landkreis Schleswig-Flensburg eingereicht, um den illegalen Verkauf von pfandfreien Getränkedosen an der Grenze zu Dänemark zu stoppen.

2. November 2026
Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Landkreis Schleswig-Flensburg wegen fehlender Pfanderhebung

An der deutsch-dänischen Grenze werden jährlich rund 650 Millionen Getränkedosen in sogenannten „Bordershops“ ohne das gesetzlich vorgeschriebene Pfand verkauft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nun beim Verwaltungsgericht Schleswig Untätigkeitsklage gegen den Landkreis Schleswig-Flensburg eingereicht, da die Behörden trotz mehrfacher Aufforderung nicht gegen den Verstoß gegen das Verpackungsgesetz vorgegangen sind.

Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass für alle Einweggetränkeverpackungen ein Pfand erhoben werden muss. Das Fehlen dieser finanziellen Hürde führt laut DUH dazu, dass zahlreiche Dosen in der Natur entsorgt werden. Dänische Umweltgruppen dokumentieren regelmäßig die Auswirkungen dieser Praxis durch großflächige Verschmutzungen entlang der Grenze.

Die DUH hatte den Landkreis bereits im Januar 2021 dazu aufgefordert, die systematische Umgehung der Pfandpflicht zu unterbinden. Da der Landkreis bisher keine inhaltliche Reaktion zeigte, wurde nun der Rechtsweg beschritten. Der Rechtsanwalt der DUH, Remo Klinger, betont, dass die Pfandpflicht auch für Verkäufe gilt, bei denen die Ware anschließend ins Ausland verbracht wird; Ausnahmeregelungen existieren hierfür nicht.

Der Verband kündigte an, auch gegen weitere Kommunen im Grenzgebiet rechtlich vorgehen zu wollen, sollte die Duldung des pfandfreien Dosenverkaufs anhalten. Ziel des Verfahrens ist die sofortige Durchsetzung der geltenden Pfandpflicht zur Entlastung der Umwelt.

Originalquelle: duh.de