Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Abschaffung von Tempo 30 in Berlin
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine neue Klage gegen die Berliner Senatsverwaltung eingereicht, die die Aufhebung einer Tempo-30-Zone in der Saarstraße betrifft.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in ihrem juristischen Vorgehen gegen die Abschaffung des Tempolimits 30 km/h in der Saarstraße in Berlin-Friedenau eine neue Klage eingereicht. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin der DUH im Eilverfahren Recht gegeben und die Aufhebung von Tempo 30 vorläufig gestoppt.
Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität und Stadtentwicklung hat jedoch angekündigt, an der früheren Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h festhalten zu wollen. Dies macht für die DUH den Gang in ein Hauptsacheverfahren notwendig. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bezeichnete die Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren als eindeutig: Die Saarstraße weise eine erhebliche Gefahrensituation auf, die Tempo 30 erforderlich mache.
Resch kritisierte die Haltung der Senatsverwaltung als "rückwärtsgewandt" und eine Priorisierung des Autoverkehrs über die Sicherheit. Er rief die Berliner Bevölkerung auf, sich gegen die "Rückabwicklung der Verkehrswende" einzusetzen. "Wir werden weder in der Saarstraße noch bei unseren weiteren Klagen für Tempo 30 in Berlin nachgeben", kündigte Resch an und betonte, für die Sicherheit von Kindern, Radfahrern und Fußgängern zu kämpfen.
Die ursprünglichen Tempo-30-Zonen in Berlin waren als Konsequenz aus einer erfolgreichen Klage der DUH zur Luftreinhaltung eingeführt worden. Der Berliner Senat hat im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans jedoch zahlreiche dieser Strecken wieder aufgehoben. Die DUH prüft weitere rechtliche Schritte gegen diese Maßnahmen, ebenso wie gegen den geplanten Rückbau eines Radwegs im Bezirk Steglitz-Zehlendorf.