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Deutsche Umwelthilfe verklagt fünf Unternehmen wegen Greenwashings

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat fünf neue Unterlassungsklagen gegen Unternehmen eingereicht, die irreführende oder nicht ausreichend belegte Umweltangaben in ihrer Werbung verwenden.

17. Juni 2026
Deutsche Umwelthilfe verklagt fünf Unternehmen wegen Greenwashings

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat fünf neue Unterlassungsklagen gegen Unternehmen eingereicht, die nach Ansicht der Organisation intransparent oder unzureichend belegt mit Umweltvorteilen werben. Konkret betroffen sind eine als "ozeanfreundlich" beworbene Sonnencreme von Coty, "nachhaltige" Schuhe und Kleidung von Deichmann und Tchibo, ein "Gut für die Umwelt"-Laminat von Toom sowie das "Nachhaltigkeits-Engagement" von L’Oréal.

Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch von der DUH betonte, dass Verbraucher angesichts einer Flut von Produkten mit angeblichen Umweltvorteilen keine fundierten Kaufentscheidungen treffen könnten. "Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher legen Wert auf Umweltfreundlichkeit und klimaverträglichen Konsum. Der Markt wird überschwemmt mit scheinbar umweltfreundlichen oder nachhaltigen Produkten – so auch von den Unternehmen, gegen die wir ab sofort vorgehen", erklärte Resch in einer Pressemitteilung.

Die DUH hat seit Dezember 2024 rund 20 Unternehmen mit deren Werbeaussagen konfrontiert. Einige hätten daraufhin strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben, darunter ein Unternehmen der Bauhaus-Gruppe und Poco Einrichtungsmärkte, die Produkte mit Umweltbezug beworben hatten.

Die Umwelthilfe kündigte an, dass dies nicht die letzten Verfahren sein werden und weitere Unternehmen im Blick seien. Ziel sei es, ehrlichen Klima- und Umweltschutz sowie transparente Informationen von Unternehmen durchzusetzen.

Originalquelle: duh.de