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Deutsche Umwelthilfe erhebt Klage gegen Shein wegen irreführender Werbung

Die Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe hat den Online-Händler Shein wegen wiederholter Falschwerbung verklagt, nachdem dieser gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen hatte.

2. November 2026
Deutsche Umwelthilfe erhebt Klage gegen Shein wegen irreführender Werbung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage vor dem Landgericht Berlin gegen den Online-Händler Shein eingereicht. Hintergrund ist die erneute Bewerbung von Bratpfannen als „PFOA-frei“, obwohl der Konzern sich bereits im Februar 2026 rechtsverbindlich verpflichtet hatte, diese Praxis einzustellen. Da PFOA in der Europäischen Union ohnehin verboten ist, wertet die DUH die Bewerbung dieses Standards als irreführend, da sie eine besondere Sicherheit suggeriert, die über das gesetzlich vorgeschriebene Niveau hinausgeht.

Obwohl eine Vertragsstrafe von 50.000 Euro vereinbart war, zahlte das Unternehmen laut DUH lediglich einen Teilbetrag von 2.000 Euro. Die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kritisierte, dass Shein die Sorge der Verbraucher vor sogenannten Ewigkeitschemikalien als Verkaufsargument missbrauche, statt für transparente Produktinformationen zu sorgen.

Zusätzlich zum Rechtsstreit verweist die DUH auf eigene Laboruntersuchungen, bei denen in zahlreichen Textilprodukten von Shein PFAS-Werte gemessen wurden, die die EU-Grenzwerte massiv überschritten. Die Organisation fordert die Bundesregierung daher zu einer Verschärfung der Kontrollen für Online-Importe sowie zu einer gesetzlichen Regelung auf, die Plattformbetreiber stärker für Schadstoffe in den vertriebenen Waren in die Pflicht nimmt.

Originalquelle: duh.de