Deutsche Umwelthilfe verklagt Vonovia wegen Balkonkraftwerk-Gestattungen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen den Wohnungsanbieter Vonovia eingereicht. Es geht um die Zulassungsvereinbarungen für Balkonkraftwerke, die laut DUH überzogene Klauseln enthalten und die Nutzung erschweren.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Oberlandesgericht Hamm eine Unterlassungsklage gegen den Wohnungsriesen Vonovia eingereicht. Anlass sind die von Vonovia verwendeten Gestattungsvereinbarungen für Balkonkraftwerke in Mietshäusern. Die DUH kritisiert, dass diese Vereinbarungen Klauseln enthielten, die für Mieter unzumutbar seien und die Installation der kleinen Solaranlagen faktisch erschweren würden.
Konkret beanstandet die DUH unter anderem Vorgaben zur Farbe der Solarmodule, zur Art der Installation und zur Haftung des Mieters. Die Forderung nach dunklen, einheitlichen Farben und das Verbot von festen Verkabelungen seien unverhältnismäßige Einschränkungen. Zudem bemängelt die DUH, dass die volle Verantwortung für Wartung und etwaige Schäden auf den Mieter abgewälzt werde. Auch die Widerrufbarkeit der Gestattung aus wichtigem Grund wird kritisiert.
Die DUH fordert vom Gericht ein Unterlassungsurteil, das es Vonovia verbietet, diese oder inhaltlich gleichwertige Klauseln in Zukunft zu verwenden. Die Organisation betont, dass Balkonkraftwerke ein wichtiger Beitrag zur Energiewende und zur Senkung von Stromkosten seien und Mieter nicht durch überzogene Hürden von deren Nutzung abgehalten werden dürften.
Die Klage wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen bei der dezentralen Energiewende im Gebäudebestand. Sie verdeutlicht den Konflikt zwischen dem Wunsch von Mietern nach eigener Stromerzeugung und den Interessen von Vermietern, die Optik und Sicherheit der Immobilien zu gewährleisten. Die DUH will damit erreichen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Praxis von Wohnungsunternehmen die Nutzung von Balkonkraftwerken erleichtern.