Deutsche Umwelthilfe kündigt Verfassungsbeschwerde gegen Gebäudegesetz an
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) droht mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, sollte der Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung verabschiedet werden. Die Organisation kritisiert, dass das Gesetz die Erreichung der Klimaziele gefährde.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat angekündigt, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, falls der Gesetzentwurf zur Modernisierung von Gebäuden in seiner aktuellen Form vom Bundestag verabschiedet wird. Die Umweltorganisation ist der Ansicht, dass der Gesetzentwurf die Erreichung der verfassungsrechtlich verankerten Klimaziele gefährdet.
Kritisiert wird insbesondere, dass der Entwurf fossile Heizsysteme noch über Jahrzehnte hinweg zulassen würde. Die DUH argumentiert, dies widerspreche den Klimaschutzzielen, verlangsame die Energiewende und verstärke die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. „Der Gesetzentwurf gibt fossilen Heizungen noch auf Jahrzehnte hinaus freie Bahn und ist damit verfassungswidrig“, erklärte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet werden, kündigte Metz an, werde die DUH es „mit einer Klimaklage stoppen“. Sie appellierte an die Abgeordneten, den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung zu verhindern. Auch Rechtsexperten äußerten Bedenken.
Der Anwalt Remo Klinger, der als Sachverständiger im zuständigen Ausschuss angehört wurde, wies darauf hin, dass die vorgesehene „Biotreppe“ mit einer Begrenzung auf 60 Prozent und das Fehlen eines Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen nach 2044 die verfassungsrechtlich geforderte baldige Klimaneutralität untergraben würden. Klinger mahnte, dass das Gesetz in dieser Form vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern würde.