Deutsche Umwelthilfe deckt Verstöße bei Mehrwegpflicht auf
Drei Jahre nach Einführung der Mehrwegangebotspflicht stellt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) massive Verstöße bei Bäckerei- und Tankstellenketten fest und leitet rechtliche Schritte ein.

Berlin – Drei Jahre nach Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhebliche Mängel bei Bäckerei- und Tankstellenketten aufgedeckt. Laut DUH umgehen zahlreiche Betriebe die gesetzlichen Vorgaben, weshalb die Organisation nun rechtliche Schritte einleitet.
Bei Testbesuchen stellten Mitarbeiter der DUH in 18 von 32 geprüften Filialen von Ketten wie Backwerk, Junge Die Bäckerei, Esso und Total Energies Verstöße gegen die Mehrwegpflicht fest. In zehn Fällen gab es gar kein Mehrwegangebot für Getränke, in vier Fällen wurden entsprechende Becher nicht ausgegeben, obwohl ein Angebot ausgewiesen war. Weitere vier Filialen boten Mehrweg an, informierten ihre Kunden jedoch nicht darüber.
Die DUH kritisiert, dass Mehrwegangebote bewusst gering gehalten werden. In drei Fällen seien Mehrwegoptionen sogar wieder abgeschafft worden. Die Organisation fordert vom Bundesumweltministerium Nachbesserungen, darunter eine bundesweite Abgabe auf Einwegverpackungen und eine Ausweitung der Pflicht auf Speisen.
"Unsere neuen Testbesuche zeigen, dass Bäckerei- und Tankstellenketten die Mehrwegangebotspflicht auch nach drei Jahren nicht ernstnehmen und sie boykottieren", sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. "Um endlich einen Anreiz in der Gastronomie für die Mehrwegnutzung zu setzen, muss Umweltminister Schneider eine bundesweite Einweg-Abgabe einführen."
Seit 2023 hat die DUH insgesamt 208 Filialen von 52 Ketten auf die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht überprüft und bei 116 Filialen Verstöße festgestellt. Die Organisation hat in der Vergangenheit 22 Gerichtsverfahren gegen Gastronomieketten gewonnen.