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Verbraucher

DEVK erweitert Versicherungsschutz für Balkonkraftwerke

Die DEVK Versicherungen schließt Balkonkraftwerke bis 800 Watt Leistung in die Hausratversicherung ein. Dies geschieht im Einklang mit dem neuen Solarpaket der Bundesregierung.

24. September 2026
DEVK erweitert Versicherungsschutz für Balkonkraftwerke
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die DEVK Versicherungen passt ihre Hausratversicherung an die neuen Gegebenheiten bei Balkonkraftwerken an. Ab sofort sind Steckersolarmodule mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt kostenfrei über die Hausratpolice mitversichert, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die jüngste Gesetzesänderung in Deutschland, das Solarpaket 1, erleichtert die Nutzung von Balkonkraftwerken erheblich. Bisher war eine Anmeldung nur für Geräte bis 600 Watt Wechselrichterleistung nötig. Nun können Anlagen bis 800 Watt ohne Anmeldung beim Netzbetreiber betrieben werden; eine Information der Bundesnetzagentur genügt. Die DEVK versichert diese Anlagen als Teil des Hausrats gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Brand und Blitzüberspannung.

Der Schutz der DEVK für Balkonkraftwerke umfasst in den neuen Tarifen auch Diebstahlschäden bis zu einem Wert von 1.500 Euro. Darüber hinaus empfiehlt die DEVK den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, um Schäden abzudecken, die beispielsweise entstehen könnten, wenn sich ein solches Kraftwerk löst und Nachbargebäude beschädigt. Für größere Photovoltaikanlagen auf dem Dach greift die Wohngebäudeversicherung, deren Installation durch Fachbetriebe erfolgen muss.

Die DEVK verzeichnet aktuell eine hohe Nachfrage nach Informationen zu diesem Thema, was das gestiegene Interesse an Balkonkraftwerken widerspiegelt. Mit der Leistung von 800 Watt können diese Anlagen jährlich eine erhebliche Menge an Strom für den Eigenverbrauch erzeugen und so zur Stromkostenreduktion beitragen. Die DEVK unterstützt diesen Trend zur dezentralen Energieerzeugung.

Originalquelle: devk.de