DEVK-Pensionsfonds bietet betriebliche Altersversorgung
DEVK Versicherungen ermöglicht Arbeitnehmern die steuerbegünstigte Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge über den DEVK-Pensionsfonds.

DEVK Versicherungen bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit zur steuerbegünstigten Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge. Über den DEVK-Pensionsfonds können Mitarbeiter Teile ihres Gehalts in die betriebliche Altersversorgung einzahlen.
Der DEVK-Pensionsfonds sieht eine Beitragszusage mit Mindestleistung vor, die garantiert, dass bei Renteneintritt mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Die Leistungen können als lebenslange Altersrente oder als Auszahlungsplan erfolgen. Bis zu 30 Prozent des Kapitals kann als Einmalzahlung entnommen werden. Im Todesfall erhalten Hinterbliebene eine Rente.
Die Altersleistungen aus dem Pensionsfonds können ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Die Auszahlungsform wird kurz vor Rentenbeginn festgelegt. Zunächst wird über eine mögliche Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent entschieden, danach wählt der Versicherte zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlungsplan. Bei letzterem wird die Rente im Todesfall lebenslang weitergezahlt, bis zum fiktiven 85. Geburtstag des Versorgungsberechtigten. Bei der lebenslangen Rente kann ein Hinterbliebenenschutz von 60 Prozent gewählt werden.
Bei Erwerbsminderung übernimmt DEVK die Beitragszahlung bis längstens zum 63. Lebensjahr. Die Anlage der Beiträge erfolgt teils in festverzinsliche Wertpapiere zur Kapitalerhaltung, teils in Aktienfonds zur Renditeoptimierung. Bei der Kapitalanlage werden auch ethische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt.