DEVK aktualisiert Bedingungen für Rechtsschutzversicherung
DEVK Versicherungen hat eine aktualisierte Verbraucherinformation zur Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige veröffentlicht. Das Dokument erläutert die wesentlichen Merkmale des Versicherungsschutzes und die Vertragsbedingungen.
DEVK Versicherungen hat seine Verbraucherinformationen zur Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige aktualisiert. Die Mitteilung, datiert auf den 13. Dezember 2023, bietet eine detaillierte Übersicht über die wesentlichen Merkmale des Versicherungsschutzes und die damit verbundenen Vertragsbedingungen.
Das Versicherungsunternehmen legt dar, dass die DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG die erforderlichen Leistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen im vereinbarten Umfang erbringt. Sämtliche Einzelheiten des Versicherungsschutzes, insbesondere der Leistungsumfang, sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (DEVK-ARB 2017) festgelegt. Die Leistungen können nach Eintritt eines versicherten Falls in Anspruch genommen werden.
Der Versicherungsvertrag wird mit der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG mit Sitz in Köln geschlossen. Das deutsche Recht findet Anwendung auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen. Der Vertrag kommt zustande, wenn die DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG den Antrag durch Übersendung des Versicherungsscheins annimmt. Nach Vertragsschluss besteht ein Widerrufsrecht.
Der Vertrag wird zunächst für das Kalenderjahr abgeschlossen und verlängert sich danach jährlich, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. DEVK Versicherungen ist zudem Mitglied beim Versicherungsombudsmann und bietet damit Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerdeverfahren.