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dhpg: Verschärfte Anforderungen an ESG-Compliance und Marketing ab 2026

Das Beratungsunternehmen dhpg analysiert die Auswirkungen der EU-Richtlinien EmpCo und EUDR auf die Unternehmenspraxis ab Ende 2026.

2. November 2026
dhpg: Verschärfte Anforderungen an ESG-Compliance und Marketing ab 2026

Im Vorfeld der bevorstehenden regulatorischen Änderungen hat die Kanzlei dhpg eine Übersicht zu den ESG-Compliance-Vorgaben für 2026 veröffentlicht. Im Zentrum steht die EU-Richtlinie zu Nachhaltigkeitsaussagen (EmpCo), die ab dem 27. September 2026 für B2C-Unternehmen verbindlich wird und hohe Anforderungen an die Beweisbarkeit von Werbeaussagen stellt.

Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass sämtliche Nachhaltigkeitsbehauptungen auf quantifizierbaren und extern geprüften Daten basieren. Dies betrifft nicht nur explizite Werbeslogans, sondern auch visuelle Elemente wie Farben, Symbole oder Bilder, die bei Verbrauchern den Eindruck eines ökologischen Vorteils erwecken könnten. dhpg weist darauf hin, dass auch Siegel nur noch zulässig sind, wenn sie auf transparenten Zertifizierungssystemen basieren und unabhängig auf ihre Einhaltung hin überprüft wurden.

Zeitgleich konkretisiert die EU die Anwendung der Entwaldungsverordnung (EUDR). Die Anwendungsfristen bleiben bestehen: Für große und mittlere Unternehmen gilt eine Compliance-Pflicht ab dem 30. Dezember 2026, während für Kleinstunternehmen eine Frist bis Juni 2027 vorgesehen ist. Die Pflichten zur Sorgfaltsprüfung konzentrieren sich dabei vorrangig auf Erstinverkehrbringer, was nachgelagerte Marktteilnehmer entlastet.

dhpg empfiehlt Unternehmen, ihre Marketing- und Kommunikationsstrategien frühzeitig auf Konformität zu prüfen und entsprechende Nachweisprozesse zu etablieren. Eine Anpassung bestehender Verpackungen oder Werbematerialien sei ratsam, um rechtliche Risiken zum Stichtag im September 2026 zu vermeiden.

Originalquelle: dhpg.de