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Technologie

Digia Oyj: Satzung legt Geschäftsbereich und Unternehmensführung fest

Digia Oyj hat seine aktualisierte Satzung veröffentlicht, die den Geschäftsbereich des Unternehmens, die Größe des Aufsichtsrats und die Vertretungsregeln festlegt. Das Dokument ist ein zentraler Rahmen für die Geschäftstätigkeit und Corporate Governance des Unternehmens.

13. Juni 2026
Digia Oyj: Satzung legt Geschäftsbereich und Unternehmensführung fest
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Digia Oyj hat seine Satzung überarbeitet, ein grundlegendes Dokument, das den operativen Rahmen und die Führungsstruktur des Unternehmens darlegt. Das Unternehmen mit Sitz in Helsinki operiert im Sektor der Informationstechnologie und bietet eine Reihe von Dienstleistungen an, darunter Beratung, Schulung und Softwareentwicklung.

Die aktualisierte Satzung legt die Zusammensetzung des Aufsichtsrats fest, der vier bis acht Mitglieder umfassen wird. Der Aufsichtsrat wählt seinen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. Die tägliche Geschäftsführung wird von einem von der Gesellschaft bestellten Geschäftsführer überwacht. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer, ein Vorstandsmitglied oder benannte Personen vertreten, die befugt sind, im Namen des Unternehmens zu handeln.

Darüber hinaus legt die Satzung die Rolle und Ernennung des Wirtschaftsprüfers des Unternehmens fest, der eine von der Finnischen Handelskammer zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sein muss. Das Geschäftsjahr von Digia entspricht dem Kalenderjahr.

Bestimmungen bezüglich der Einberufung von Hauptversammlungen und der Rechte der Aktionärsteilnahme sind ebenfalls enthalten. Die Einladung zur Hauptversammlung muss in einem bestimmten Zeitraum vor der Versammlung erfolgen, wobei klare Fristen für die Registrierung gelten.

Die überarbeitete Satzung ist auf der Investor-Relations-Website von Digia verfügbar und unterstreicht das Engagement des Unternehmens für eine transparente Unternehmensführung und Aktionärskommunikation.

Originalquelle: digia.com