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Digitale Souveränität im Vergaberecht verankert

Ein Gesetzesvorhaben zur Beschleunigung öffentlicher Auftragsvergaben, das digitale Souveränität als Zuschlagskriterium verankert, wird im Bundestag beraten. Ziel ist die Stärkung staatlicher Kontrolle über erworbene digitale Technologien.

19. Juni 2026
Digitale Souveränität im Vergaberecht verankert

Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, das digitale Souveränität als Zuschlagskriterium im Vergaberecht neu verankert, wird morgen in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bezeichnet dies als wesentlichen Erfolg für die digitale Unabhängigkeit des Staates.

Ralph Brinkhaus, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Digitales und Staatsmodernisierung der CDU/CSU-Fraktion, betonte die zentrale Bedeutung digitaler Souveränität für die Handlungsfähigkeit eines Staates im 21. Jahrhundert. Er erklärte, dass die Verankerung dieses Kriteriums im Vergaberecht es ermöglicht, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu prüfen, ob die digitale Kontrolle über die beschafften Systeme gewährleistet bleibt.

Konrad Körner, zuständiger Berichterstatter der Fraktion, hob hervor, dass das Vergaberecht durch die Neuregelung einfacher und flexibler werde. Qualitativ hochwertige Kriterien, die digitale Souveränität berücksichtigen, sollen die Auswahl von Produkten ermöglichen. Zudem sollen sicherheitsrelevante IT-Beschaffungen unter bestimmten Umständen vollständig vom Vergaberecht ausgenommen werden können.

Hintergrund der Novelle ist die Ergänzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) um Aspekte der Cybersicherheit und digitalen Souveränität. Ferner wird die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VGV) angepasst, sodass digitale Souveränitätsaspekte wie Interoperabilität, Nachvollziehbarkeit von Datenverarbeitung und Standorte von Daten als zu berücksichtigende Qualitätsmerkmale bei der Auftragsvergabe dienen können.

Originalquelle: cducsu.de