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dpa legt Datenschutzrichtlinien für Social-Media-Präsenzen offen

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat Datenschutzhinweise für ihre Social-Media-Auftritte veröffentlicht. Die Informationen klären auf, wie die dpa und Plattformanbieter Nutzerdaten gemäß DSGVO verarbeiten.

12. Oktober 2026
dpa legt Datenschutzrichtlinien für Social-Media-Präsenzen offen

Die Deutsche Presse-Agentur GmbH (dpa) hat umfassende Datenschutzhinweise für ihre Social-Media- und Social-Network-Präsenzen veröffentlicht. Ziel ist es, Nutzer darüber zu informieren, wie ihre personenbezogenen Daten bei Interaktionen mit den Social-Media-Kanälen der dpa verarbeitet werden.

Die dpa strebt Transparenz bei der Datenverarbeitung an und informiert Nutzer über ihre Rechte gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Nachrichtenagentur stellt klar, dass diese Hinweise nicht für die Verarbeitung von Daten gelten, die beim Aufruf der Hinweise selbst oder der dazugehörigen Webseite entstehen, wofür die dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH verantwortlich ist.

Das Unternehmen erläutert, dass die Verantwortung für die Datenverarbeitung bei der jeweiligen dpa-Gesellschaft liegt, die die entsprechende Social-Media-Präsenz betreibt. Da die dpa Plattformen Dritter nutzt, teilt sie sich die Verantwortung für bestimmte Verarbeitungsprozesse mit den jeweiligen Anbietern gemäß Art. 26 DSGVO.

Die Hinweise beschreiben, wie die dpa Informationen sammelt und verarbeitet, die Nutzer selbst bereitstellen, wie Likes, Shares, Kommentare und Nachrichten. Diese Verarbeitung basiert oft auf dem berechtigten Interesse der dpa, funktionale Social-Media-Dienste anzubieten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Plattformanbieter selbst Daten von Besuchern erheben. Die dpa versichert, dass personenbezogene Daten gelöscht oder anonymisiert werden, sobald sie für die angegebenen Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

Originalquelle: dpa.com