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Gesundheit

Referentenentwurf zur Pflegereform vorgelegt

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgestellt. Geplant sind neue Budgets, mehr Unterstützung in der häuslichen Pflege und stärkere Digitalisierung.

9. Juni 2026
Referentenentwurf zur Pflegereform vorgelegt

Berlin – Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) liegt seit dem 3. Juni 2026 vor. Das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Pflegeversicherung soll auf die steigende Nachfrage nach Pflegeleistungen und den erheblichen finanziellen Druck auf die soziale Pflegeversicherung (SPV) reagieren.

Der Entwurf sieht ein Maßnahmenpaket vor, das unter anderem die Einführung neuer Leistungsbudgets zur Vereinfachung und Transparenz vorsieht. Stärkere Unterstützung für die häusliche Pflege sowie die Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen sind weitere zentrale Punkte. Ziel ist es, die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren.

Konkret sollen Versicherte über 60 einen ergänzenden Anspruch auf präventive medizinische Leistungen erhalten. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist eine „Pflegebegleitung“ vorgesehen. Ein zentrales „Pflege-Cockpit“ soll digitale Informationen und Instrumente bündeln.

Um Innovationen zu fördern, wird Pflegeeinrichtungen ermöglicht, von Rahmenvereinbarungen abzuweichen, sofern die Schutzbedürftigkeit der Pflegebedürftigen nicht beeinträchtigt wird. Für die Digitalisierung von Langzeitpflegeeinrichtungen sind 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen.

Darüber hinaus soll die Anhebung von Eigenanteilen begrenzt werden. Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung beinhalten Anpassungen bei Beitragssätzen und Leistungsdynamisierungen sowie eine stärkere Berücksichtigung privater Vorsorge.

Originalquelle: pharmadeutschland.de