Duolingo sieht sich Sammelklage wegen irreführender Angaben gegenüber
Die Anwaltskanzlei Schall, Brown & Schwartz hat eine Sammelklage gegen Duolingo eingereicht, da das Unternehmen Investoren über negative Nutzertrends getäuscht haben soll.
Die Kanzlei Schall, Brown & Schwartz vertritt eine Sammelklage gegen den Sprachlernplattform-Betreiber Duolingo. Der Vorwurf lautet, dass das Unternehmen zwischen Mai 2025 und Februar 2026 irreführende Informationen an die Börse gegeben habe, um den tatsächlichen negativen Einfluss von vermehrter Werbung und minderwertigen KI-Inhalten auf das Nutzerwachstum zu verschleiern.
Laut der Klageschrift habe Duolingo wesentliche Risiken für die täglichen Nutzerzahlen verschwiegen, was zu einer verzerrten Wahrnehmung durch die Anleger führte. Als die realen Auswirkungen der Nutzererfahrung bekannt wurden, erlitten Aktionäre nachweislich finanzielle Verluste.
Betroffene Investoren haben bis zum 7. Dezember 2026 Zeit, ihre Ansprüche im Rahmen der Sammelklage geltend zu machen. Bisher ist die Klage noch nicht gerichtlich zertifiziert.