DZ Bank meldet Verzicht auf Stabilisierungsmaßnahmen bei ESM-Wertpapieren
Die DZ Bank AG hat mitgeteilt, dass bei der Emission von Wertpapieren des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) keine Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen wurden.

Die DZ Bank AG hat bekannt gegeben, dass durch die beauftragten Stabilisierungsmanager keine Maßnahmen zur Kurspflege bei der Emission von Wertpapieren des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durchgeführt wurden. Die Mitteilung erfolgt im Rahmen der EU-Marktmissbrauchsverordnung, die eine entsprechende Offenlegungspflicht vorsieht.
Stabilisierungsmaßnahmen dienen dazu, den Kurs eines Wertpapiers nach der Emission kurzfristig zu stützen, falls der Marktpreis unter den Ausgabepreis zu sinken droht. Das Ausbleiben solcher Maßnahmen deutet auf einen stabilen Verlauf der Wertpapieremission hin, der keine staatlichen oder bankenseitigen Interventionen erforderte.
Die Bank wies darauf hin, dass die Veröffentlichung nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten oder anderen Ländern bestimmt ist, in denen dies gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen würde. Für weitere Informationen steht Ralph Ockert als Kontakt zur Verfügung.