E-Rezept-Start am 1. September gesichert
Das E-Rezept wird bundesweit zum 1. September 2022 eingeführt. Krankenkassen übernehmen Kosten bei technischen Fehlern, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Der bundesweite Start des elektronischen Rezepts (E-Rezept) in allen Apotheken am 1. September 2022 ist gesichert. Dies teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit, nachdem die Qualitätskriterien in der laufenden Testphase erfüllt wurden. Eine zentrale Zusage der Krankenkassen, auch bei technisch fehlerhaften E-Rezepten die Kosten für die Arzneimittel zu übernehmen, trägt zur Versorgungssicherheit bei.
Zu den erfüllten Qualitätskriterien gehört unter anderem die erfolgreiche Abrechnung von mindestens 30.000 E-Rezepten. Die Krankenkassen haben den Apotheken zudem für die Übergangszeit eine "Friedenspflicht bei Retaxationen" zugesichert. Das bedeutet, dass die Kosten für verordnete Medikamente auch dann erstattet werden, wenn beispielsweise der Name des Arztes auf dem E-Rezept nicht exakt mit der Signatur auf der Heilberufsausweises übereinstimmt. Ohne diese Regelung müssten Patienten zurück zu ihren Ärzten, was die Versorgung unnötig belasten und die Akzeptanz des E-Rezepts gefährden würde.
„Die Apotheken sind grundsätzlich E-Rezept-ready. Gerade in der Startphase muss das E-Rezept aber auch die Akzeptanz der Patientinnen und Patienten gewinnen, um dauerhaft als nützlich und praktisch wahrgenommen zu werden. Ein Zurückweisen von E-Rezepten in der Apotheke wegen technischer Fehler wäre kontraproduktiv“, sagte DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich. Er betonte, dass die technische Hard- und Software vorhanden sei und letzte Schulungen liefen.
Dittrich hob hervor, dass die Zusage der Krankenkassen, die Kosten auch bei technischen Fehlern zu tragen, entscheidend für den Erfolg des Starts sei. Nur gemeinsam, so Dittrich, könnten Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen das E-Rezept zu einem Erfolg führen und damit einen spürbaren Nutzen für die Patientenversorgung bieten.