E-Scooter: Versicherungspflicht und Verkehrsregeln
Seit 2019 sind E-Scooter für kurze Strecken zugelassen. Sie benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung und unterliegen spezifischen Verkehrsregeln, die Fahrer kennen müssen.

E-Scooter haben sich seit ihrer Zulassung im Jahr 2019 als praktikables Fortbewegungsmittel für kurze Distanzen etabliert. Rechtlich gelten sie als 'Elektrokleinstfahrzeuge' und sind daher versicherungspflichtig, wobei eine Kfz-Haftpflichtversicherung obligatorisch ist.
Die Versicherung kann nur für E-Scooter mit gültiger Betriebserlaubnis abgeschlossen werden. Typische Merkmale sind zwei unabhängige Bremsen, ein Lenker sowie eine Beleuchtung mit Reflektoren und einer Klingel. Die Höchstgeschwindigkeit liegt zwischen 6 und 20 km/h, und jedes Fahrzeug besitzt eine Typenschild mit Identifikationsnummer. Eine selbstklebende Versicherungsplakette, deren Farbe jährlich wechselt, muss gut sichtbar, meist am Schutzblech, angebracht werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Dritten zugefügt werden, einschließlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Das Fahren ohne gültige Versicherung ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Bei einem Unfall mit einem unversicherten Fahrzeug haftet der Fahrer mit seinem gesamten Privatvermögen, was bei Personen- oder Sachschäden existenzbedrohende finanzielle Folgen haben kann.
Optional kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, die Schäden am eigenen E-Scooter abdeckt, wie Diebstahl oder Schäden durch höhere Gewalt. Die Verkehrsregeln für E-Scooter sehen vor, dass sie Radwege oder die Fahrbahn nutzen müssen; Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Es darf immer nur eine Person pro E-Scooter fahren, und in Gruppen ist hintereinander zu fahren. Eine Helmpflicht besteht nicht, wird aber dringend empfohlen, ebenso wie die Beachtung der Promillegrenzen und generell eine vorsichtige Fahrweise.